Wir begrüßen Sie hier auf unserer Internetseite und natürlich auch gerne bald in unserem Restaurant in . Hier servieren wir Ihnen köstliche Spezialitäten aus der chinesischen Küche, die wir mit viel Sorgfalt und Liebe zum kulinarischen Detail zubereiten. Seien Sie unser Gast, und wir verzaubern Sie mit unserer Kochkunst.
Danke für Ihre Kooperation.
Hausordnung des Phönix
Mit Betreten des Phönix erkennen Sie die Hausordnung vollständig im rechtlichen Sinne an. Falls Sie nicht vollständig mit der Hausordnung einverstanden sind, bitten wir Sie dem Lokal fernzubleiben.
Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Besuches bitten wir Sie folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
1. Reservierung und Stornobedingungen:
Für eine Reservierung benötigen wir den Namen, und die Telefonnummer.
Eine Reservierung wird für beide Seiten verbindlich, wenn wir mündlich,
telefonisch Reservierung bestätigen.
2. Mitgebrachte Getränke
Das Mitbringen von Speisen und Getränken im Phönix ist nicht gestattet
- Ausnahme ist die Kindernahrung
Mitgebrachte Getränke werden vom Personal konfisziert.
ES DÜRFEN KEINE SPIRITUOSEN IM PHÖNIX MITGEBRACHT UND /
ODER KONSUMIERT WERDEN.
3. Einlass:
Der Einlass kann verwehrt werden, falls die Person in negativer Art und Weise auffällig wird und einen erhöhten Risikofaktor für den
Geschäftsbetrieb und die Gäste darstellt. Dazu können beispielsweise unter anderem folgende Personen gezählt werden:
- stark angetrunkene / alkoholisierte Personen
- Personen, die durch aggressives Verhalten auffallen
- Personen, die bereits Hausverbot haben
4. Jugendschutz
Der Besucher verpflichtet sich, das gesondert aushängende Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist unser
Personal verpflichtet, Ausweiskontrollen durchzuführen um unsere Gäste auf Volljährigkeit zu überprüfen. Generell gilt: Personen unter 16 Jahren ist das Betreten des
Phönix untersagt. Ein Personalausweis ist immer mitzuführen. Es besteht die Möglichkeit,
durch ein Schreiben der Erziehungberechtigten mit einer Erlaubnis bei zu Speisen ohne
das ein Erziehungberechtigter dabei ist.
Dieses ist vor Beginn von den betroffenen Personen von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.
Das Schreiben bleibt aus Nachweiszwecken beim Veranstalter. Eine Fälschung dieses Schreibens
wird strafrechtlich aufgrund des Tatverdachts einer Urkundenfälschung durch die
Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt.
5. Brandfall
Im Brandfall sind die beschilderten Notausgänge zu benutzen. Eine Benutzung der Notausgänge
ohne Notfall ist strengstens untersagt. Beim Ertönen der Alarmsirene, auch im Falle eines Fehlalarms,
ist der Phönix umgehend, bis zur endgültigen Klärung der Situation, zu verlassen. Den Anweisungen des
Pesonals ist umgehend Folge zu leisten
6. Garderobe
Für Wertgegenstände, die an der Garderobe zurückgelassen werden,
kann grundsätzlich keine Haftung übernommen werden.
DIE INANSPRUCHNAHME ERFOLGT AUF EIGENES RISIKO.
7. Alkohol am Steuer
Falls Sie mit einem Kraftfahrzeug angereist sind, bitten wir Sie zu beachten,
dass Alkohol die Fahrtüchtigkeit extrem beeinträchtigen kann.
Wenn Sie sich nicht mehr fahrtüchtig fühlen, sind wir natürlich gerne bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen.
8. Werbemittel im Phönix
Das Verteilen von Werbung wie Flyern und ähnlichem Material ist erst einmal ausschließlich dem Personal gestattet. Wird ohne Erlaubnis Werbung vor oder in den
Räumlichkeiten des Phönix verteilt, wird der Aufwand für die Beseitigung und Reinigung dem jeweiligen Verursacher in Rechnung gestellt.
9. Nichtraucherschutz
Seit dem 1. August 2007 gilt in Deutschland in Gaststätten, Diskotheken und öffentlichen
Einrichtungen aufgrund des Nichtraucherschutzgesetzes ein Rauchverbot.
In den Innenräumen herrscht ohne Ausnahme Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung
droht Hausverbot, da dies zur Auslösung der Brandschutzmeldeanlange und der damit
einhergehenden Benachrichtigung der Feuerwehr führt.
Die durch diesen Einsatz entstehenden Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Als Raucherzone ist der Vorplatz ausgewiesen.
10. Überwachung
11. Tiere
In Phönix sind Tiere aller Art nicht erlaubt.
Wegen immer wieder häufigen Beschwerden von Gästen, dass Hunde in unserer
Gaststätte rein dürfen. Haben wir beschlossen, dass ab den 01.01.2016 Hunde und
andere Tiere bei uns im Restaurant kein Zutritt mehr haben dürfen
12. Falschgeld
Leider kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass Falschgeld in den Umlauf kommt.
Auch wir mussten leider schon einige schlechte Erfahrung damit machen,
sodass wir nun gezwungen sind, die Scheine vor Ort mit einem
Schnelltester zu testen. Das ist eine unangenehme Situation für uns, die wir
nun jedoch nicht mehr vermeiden können.
Denn Falschgeld schädigt jedes Gewerbe und alle die ihr Geld ehrlich verdienen möchten.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt und viel Vergnügen. Bei Problemen und/oder Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser Personal.
Ihr Team Restaurant Phönix
www.phoenix-schwentinental.de
Öffnungszeiten
Mittag
Montag bis Sonntag
11:30 Uhr bis 15:00 Uhr und
Abend:
Montag bis Donnerstag und Sonntag
17:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Freitag und Samstag
17:30 bis 22:30 Uhr
Tel.: 04307 - 824 42 95
Kim Phönix GmbH
China Restaurant Phönix
Dieselstr. 2
24223 Schwentinental
Internet:www.phoenix-schwentinental.de
Tel.: 04307 - 824 42 95
Öffnungszeiten von:
Mittag
Montag bis Sonntag
11:30 Uhr bis 15:00 Uhr und
Abend:
Montag bis Donnerstag und Sonntag
17:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Freitag und Samstag
17:30 bis 22:30 Uhr